Arbeitssicherheit durch Substitution

von Gefahrstoffen und gefährlichen Situationen

Nach Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung gefährliche Stoffe zu substituieren, wenn dies wirtschaftlich vertretbar ist.

Herangehensweise

Geschäftsführung + Sicherheitsfachleute machen einen Termin zum Kennenlernen aus + erläutern ihre Gefahrstoffe und deren Einsatz-Notwendigkeit im jeweiligen Prozess. Nach dem Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung wird das Anforderungsprofil für das Substitut erstellt. Daraufhin wird bionik-mannheim.de das Pflichtenheft erstellen, um in der Natur nach Naturstoffen zu suchen, die den Gefahrstoff substituieren können. Sofern die natürliche Substanz am Markt verfügbar ist, werden gleich Anwendertests gemacht und die Kosten für die Substitution hochgerechnet. Sofern die Natursubstanz bzw. ein Substanzgemisch erst noch extrahiert oder biotechnisch produziert werden muss, werden Forschungsvorhaben beantragt.

Bei gefährlichen Arbeitsplatz-Situationen wird wie bei der „Glühbirne“ beschrieben vorgegangen.